Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1. Allgemeines
 
1.1.Wir erbringen unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen. Von unseren Bedingungen abweichende Einkaufs- oder Zahlungsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben schriftlich zugestimmt.
 

2. Preise und Zahlungsbedingungen

 
2.1. Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.
2.2. Die in unseren Angeboten angegebenen Preise sind Nettopreise und freibleibend ab Werk. Die Preise sind exklusive Fracht, Versicherung, Zoll und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird unsere gelieferte Ware am 15. Werktag nach Lieferdatum berechnet. Innerhalb der restlichen Länder Europas und Übersee wird unsere gelieferte Ware ab dem 21. Werktag nach Lieferdatum berechnet.
2.3. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3 % Skonto, oder innerhalb 30 Tagen rein netto. Skontoabzüge werden nur bei fristgerechter Zahlung gewährt.
2.4. Beträge unter 50 Euro sind zahlbar innerhalb 8 Tagen rein netto.
2.5. Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern.
 
3. Lieferung, Gefahrübergang und Lieferzeit
 
3.1. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden „ab Werk“. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei der Versendung trägt der Kunde. Dies gilt auch bei Versendung der Ware an einen vom Kunden bestimmten Empfänger sowie bei Frankolieferungen. Die Ware wird von uns gegen Transportschäden versichert. Die Versicherung durch uns bedeutet nicht, daß wir die Gefahrtragung für den Transport übernehmen.
Warenrücksendungen sind nur versichert, wenn der Kunde die gleiche Versendungsform verwendet, die wir bei der Zusendung gewählt hatten. Der Kunde verpflichtet sich, bei Warenrücksendungen die genannten Regelungen zu beachten. Die Kosten der Transportversicherung trägt der Kunde. Für die Gefahrtragung und den Versicherungsschutz von Auswahlwaren gilt Abschnitt 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens am Rücksendetag sind die Rücksendungen bei uns zu avisieren.
3.2. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
3.3. Folgende Ereignisse bewirken – soweit leistungshemmend - eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist: Umstände höherer Gewalt, die erst nach Vertragsabschluß eintreten oder uns bei Vertragsabschluß unverschuldet unbekannt sind: sonstige nach Vertragsabschluß eintretende außergewöhnliche, für uns unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse: nachträglich Streiks und rechtmäßige Aussperrungen.
 
4. Ergänzende Regelung für Auswahlgeschäfte
 
4.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Auswahlgeschäfte vorbehaltlich der in diesem Abschnitt enthaltenen Sonderregelungen.
4.2. Dem Kunden auf dessen Wunsch zur Auswahl überlassene Waren gelten als entgültig käuflich übernommen, wenn und soweit wir sie nicht binnen der in den Begleitpapieren genannten oder anderweitig vereinbarten Frist zurückerhalten.
4.3. Die Auswahlware ist durch uns versichert, solange diese Auswahlfrist läuft: alsdann geht alle Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten Untergangs und Abhandenkommens, auf den Empfänger über.
4.4. Werden Auswahlwaren vom Kunden - jeweils schon vor Ablauf der in der Auswahl nota angegebenen Frist - als Ausstellungsstücke eingesetzt, in Reiselager aufgenommen, Dritten zur Auswahl oder in Kommission gegeben oder außerhalb der Geschäftszeit nicht im Geldschrank aufbewahrt, dann trägt der Kunde ab diesem Zeitpunkt aller Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten Untergangs. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, für ausreichenden Versicherungschutz dieser Ware zu sorgen und tritt im Schadensfall entstehenden Ansprüche gegenüber der Versicherung hiermit im voraus sicherungshalber an uns ab.
4.5. Auswahlrücksendungen sind über uns nur versichert, wenn der Kunde die Ware vor Ablauf der Auswahlfrist an uns zurückschickt und hierbei die gleiche Versendungsform einhält die wir für die Zusendung gewählt hatten. Der Kunde verpflichtet sich zur Beachtung dieser Regelung und kommt bei Verstoß hiergegen für den entstehenden Schaden auf.
4.6. Spätestens am Rücksendetag sind die Rücksendungen bei uns zu avisieren!
 
5. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
 
5.1. Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Lieferung der Ware schriftlich anzuzeigen.
5.2. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir dem Kunden gegenüber – zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet.
 
6. Eigentumsvorbehalt
 
6.1.Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftverbindung herrührender – auch künftiger – Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Schecks unser Eigentum.
6.2. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. – Wenn der Kunde noch nicht bezahlte Eigentumsvorbehaltsare an Dritte veräußert, muß er seinerseits bei Kreditgeschäften einen Eigentumsvorbehalt mit dem Abnehmer vereinbaren.
6.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und vom Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Dies gilt auch bei Zahlungseinstellung sowie Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ( Konkurs oder Vergleich). Der Kunde hat uns dann auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen.
6.4. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware im ordungsgemäßen Geschäftsverkehr be - oder verarbeiten. An einer durch Be – oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache erwerben wir ohne weiteres das Eigentum. Wenn unsere Vorbehaltsware zusammen mit anderer, nicht uns gehörender Ware verarbeitet wird, erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Wert an der anderen mitverarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
6.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Feuer und Wasserschaden zu versichern. Der Kunde tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
6.6. Zugriffen Dritter ( z. B. Pfändungen oder Beschlagnahme ) auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen hat der Kunde unverzüglich unter Hinweis auf unser Recht zu widersprechen. Ferner hat er uns sofort von diesen Zugriffen schriftlich unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen ( z. B. Abschrift des Pfändungsprotokolls ) zu unterrichten.
6.7. Bei Zahlungsverzug oder sonstigen vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten sowie die Zurücknahme unserer Ware durch uns selbst gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
 
7. Kreditprüfung, Warenrücknahme und Gutschrifterteilung
 
7.1. Bei entgültigen Warenrücknahmen wegen Zahlungschwierigkeiten oder Insolvenz des Kunden erfolgt Gutschrift.
Hierbei behalten wir uns Abschläge vor, die dem äußeren Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Rückgabe entsprechen.
 
8. Datenverarbeitung
 
8.1. Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffenden Daten im Sinne des BDSG zu verarbeiten beziehungsweise verarbeiten zu lassen.
 
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand recht, innergemeinschaftlicher Erwerb
 
9.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Rechtsstreitigkeiten, Lieferung und Zahlung ist für beide Teile ausschließlich Idar-Oberstein.
9.2. Abnehmer aus EG-Mitgliedstaaten sind uns bei innergemeinschaftlichem Erwerb ab dem 01. 01.1993 zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns möglicherweise entsteht
1. aufgrund von Steuervergehen des Kunden selbst
2. aufgrund falscher oder unterlassener Auskünfte des Kunden über seine für die Besteuerung maßgeblichen Verhältnisse ( z. B. hinsichtlich der „Erwerbsschwelle“ oder bei Angabe falscher Identifikationsnummer ).
9.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt unter Ausschluß des UN-Kaufrechtsübereinkommens für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.