| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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| 1. Allgemeines |
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| 1.1.Wir erbringen unsere Lieferungen und
Leistungen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Verkaufs-,
Lieferungs-und Zahlungsbedingungen. Von unseren Bedingungen abweichende
Einkaufs- oder Zahlungsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn
wir haben schriftlich zugestimmt. |
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2. Preise und Zahlungsbedingungen
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2.1. Die von uns angegebenen
Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Nachbestellungen gelten
als neue Aufträge.
2.2. Die in unseren Angeboten angegebenen Preise sind
Nettopreise und freibleibend ab Werk. Die Preise sind exklusive Fracht,
Versicherung, Zoll und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland wird unsere gelieferte Ware am 15. Werktag nach Lieferdatum
berechnet. Innerhalb der restlichen Länder Europas und Übersee
wird unsere gelieferte Ware ab dem 21. Werktag nach Lieferdatum berechnet.
2.3. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen
ab Rechnungsdatum mit 3 % Skonto, oder innerhalb 30 Tagen rein netto.
Skontoabzüge werden nur bei fristgerechter Zahlung gewährt. 2.4.
Beträge unter 50 Euro sind zahlbar innerhalb 8 Tagen rein netto.
2.5. Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe
von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
p. a. zu fordern. |
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| 3. Lieferung, Gefahrübergang und Lieferzeit |
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3.1. Die Lieferung erfolgt
auf Kosten des Kunden „ab Werk“. Die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei der Versendung
trägt der Kunde. Dies gilt auch bei Versendung der Ware an einen
vom Kunden bestimmten Empfänger sowie bei Frankolieferungen. Die
Ware wird von uns gegen Transportschäden versichert. Die Versicherung
durch uns bedeutet nicht, daß wir die Gefahrtragung für den
Transport übernehmen.
Warenrücksendungen sind nur versichert, wenn der Kunde die gleiche
Versendungsform verwendet, die wir bei der Zusendung gewählt hatten.
Der Kunde verpflichtet sich, bei Warenrücksendungen die genannten
Regelungen zu beachten. Die Kosten der Transportversicherung trägt
der Kunde. Für die Gefahrtragung und den Versicherungsschutz von
Auswahlwaren gilt Abschnitt 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Spätestens am Rücksendetag sind die Rücksendungen bei uns
zu avisieren. 3.2. Wir sind in zumutbarem Umfang
zu Teillieferungen berechtigt. 3.3. Folgende Ereignisse
bewirken – soweit leistungshemmend - eine angemessene Verlängerung
der Lieferfrist: Umstände höherer Gewalt, die erst nach
Vertragsabschluß eintreten oder uns bei Vertragsabschluß unverschuldet
unbekannt sind: sonstige nach Vertragsabschluß eintretende außergewöhnliche,
für uns unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse: nachträglich
Streiks und rechtmäßige Aussperrungen. |
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| 4. Ergänzende Regelung für Auswahlgeschäfte |
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4.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten auch für Auswahlgeschäfte vorbehaltlich der in diesem
Abschnitt enthaltenen Sonderregelungen. 4.2. Dem
Kunden auf dessen Wunsch zur Auswahl überlassene Waren gelten als
entgültig käuflich übernommen, wenn und soweit wir sie
nicht binnen der in den Begleitpapieren genannten oder anderweitig vereinbarten
Frist zurückerhalten. 4.3. Die Auswahlware ist
durch uns versichert, solange diese Auswahlfrist läuft: alsdann geht
alle Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten Untergangs und Abhandenkommens,
auf den Empfänger über. 4.4. Werden Auswahlwaren
vom Kunden - jeweils schon vor Ablauf der in der Auswahl nota angegebenen
Frist - als Ausstellungsstücke eingesetzt, in Reiselager aufgenommen,
Dritten zur Auswahl oder in Kommission gegeben oder außerhalb der
Geschäftszeit nicht im Geldschrank aufbewahrt, dann trägt
der Kunde ab diesem Zeitpunkt aller Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten
Untergangs. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, für
ausreichenden Versicherungschutz dieser Ware zu sorgen und tritt im Schadensfall
entstehenden Ansprüche gegenüber der Versicherung hiermit im
voraus sicherungshalber an uns ab. 4.5. Auswahlrücksendungen
sind über uns nur versichert, wenn der Kunde die Ware vor Ablauf
der Auswahlfrist an uns zurückschickt und hierbei die gleiche Versendungsform
einhält die wir für die Zusendung gewählt hatten. Der Kunde
verpflichtet sich zur Beachtung dieser Regelung und kommt bei Verstoß
hiergegen für den entstehenden Schaden auf. 4.6.
Spätestens am Rücksendetag sind die Rücksendungen bei uns
zu avisieren! |
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| 5. Mängelrüge, Gewährleistung und
Haftung |
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5.1. Mängel sind uns innerhalb einer
Woche nach Lieferung der Ware schriftlich anzuzeigen. 5.2.
Bei berechtigten Mängelrügen sind wir dem Kunden gegenüber
– zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. |
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| 6. Eigentumsvorbehalt |
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6.1.Die gelieferte Ware bleibt
bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftverbindung
herrührender – auch künftiger – Forderungen
einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung
von Schecks unser Eigentum. 6.2. Der Kunde darf
unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
verkaufen. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware
ist nicht zulässig. – Wenn der Kunde noch nicht bezahlte Eigentumsvorbehaltsare
an Dritte veräußert, muß er seinerseits bei Kreditgeschäften
einen Eigentumsvorbehalt mit dem Abnehmer vereinbaren. 6.3.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen
und vom Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Dies gilt auch bei Zahlungseinstellung
sowie Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ( Konkurs
oder Vergleich). Der Kunde hat uns dann auf Verlangen alle zur Geltendmachung
der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu
lassen. 6.4. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware
im ordungsgemäßen Geschäftsverkehr be - oder verarbeiten.
An einer durch Be – oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache erwerben
wir ohne weiteres das Eigentum. Wenn unsere Vorbehaltsware zusammen mit
anderer, nicht uns gehörender Ware verarbeitet wird, erlangen wir
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer
Vorbehaltsware zum Wert an der anderen mitverarbeiteten Ware zum Zeitpunkt
der Verarbeitung.
6.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf
seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl,
Raub, räuberische Erpressung, Feuer und Wasserschaden zu versichern.
Der Kunde tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche
hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt sicherungshalber an uns ab.
Wir nehmen die Abtretung an. |
6.6. Zugriffen Dritter (
z. B. Pfändungen oder Beschlagnahme ) auf die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen hat der Kunde
unverzüglich unter Hinweis auf unser Recht zu widersprechen. Ferner
hat er uns sofort von diesen Zugriffen schriftlich unter Überlassung
der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen ( z. B. Abschrift
des Pfändungsprotokolls ) zu unterrichten. 6.7. Bei Zahlungsverzug oder sonstigen
vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware
auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche
des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten
sowie die Zurücknahme unserer Ware durch uns selbst gilt nicht als
Rücktritt vom Vertrag. |
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| 7. Kreditprüfung, Warenrücknahme und
Gutschrifterteilung |
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7.1. Bei entgültigen Warenrücknahmen
wegen Zahlungschwierigkeiten oder Insolvenz des Kunden erfolgt Gutschrift.
Hierbei behalten wir uns Abschläge vor, die dem äußeren
Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Rückgabe entsprechen. |
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| 8. Datenverarbeitung |
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| 8.1. Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen
mit den Kunden betreffenden Daten im Sinne des BDSG zu verarbeiten beziehungsweise
verarbeiten zu lassen. |
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| 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand recht,
innergemeinschaftlicher Erwerb |
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9.1. Gerichtsstand
und Erfüllungsort für Rechtsstreitigkeiten, Lieferung und Zahlung
ist für beide Teile ausschließlich Idar-Oberstein. 9.2. Abnehmer
aus EG-Mitgliedstaaten sind uns bei innergemeinschaftlichem Erwerb ab
dem 01. 01.1993 zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns möglicherweise
entsteht
1. aufgrund von Steuervergehen des Kunden selbst
2. aufgrund falscher oder unterlassener Auskünfte des Kunden über
seine für die Besteuerung maßgeblichen Verhältnisse (
z. B. hinsichtlich der „Erwerbsschwelle“ oder bei Angabe falscher
Identifikationsnummer ). 9.3. Das Vertragsverhältnis
unterliegt unter Ausschluß des UN-Kaufrechtsübereinkommens
für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht. |
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